Unterweisung, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau-/Betriebshof
Unterweisung der Mitarbeiter durch das RSA-Schulungsteam GmbH vor Ort
Seminarbeschreibung
Eine gute Betriebsanweisung ist die beste Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten, deren Durchführung sowohl das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung als auch die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1/GUV-V A1) fordern.
Die Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, müssen anhand der Betriebsanweisung über die auftretenden Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Darüber hinaus sind die Beschäftigten arbeitsmedizinisch-toxikologisch zu beraten.
Die Unterweisungen müssen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Der Nachweis der Unterweisung ist zwei Jahre aufzubewahren.
Wegen der häufig wechselnden Arbeitsplatzbedingungen auf dem Bauhof ist die anhand der Betriebsanweisung vorgenommene Unterweisung von besonderer Bedeutung. Insbesondere bei verändertem Produkteinsatz oder Änderung des Arbeitsverfahrens ist eine Unterweisung erneut durchzuführen.
Nicht jede Unterweisung muss folglich sehr ausführlich und zeitraubend sein. Prinzipiell ist es viel wichtiger, konkrete Anweisungen öfter zu wiederholen und schon vermitteltes Wissen wiederaufzufrischen. Grundlegende Kenntnisse hingegen sollten ohne Zeitdruck in Form eines ausführlichen Gespräches den Beschäftigten nahegebracht und vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden.
Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten hat immer der Unternehmer/Arbeitgeber
Bei Kommunen ist dieser Verantwortliche der Bürgermeister
Damit ist er auf dem Bau- bzw. Betriebshof auch verantwortlich für:
- den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter
- die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen
- Festlegung der erforderlichen Prüfungen
- die Auswahl der Mitarbeiter für die anfallenden Arbeiten
- Unterweisung der Mitarbeiter
- die Kontrolle der Mitarbeiter in Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, kann er einige seiner Pflichten auf geeignete Führungskräfte übertragen. Nach einer ordnungsgemäßen Pflichtenübertragung ist häufig der Bau- bzw. Betriebshofleiter die Führungskraft, welche die Unternehmerverantwortung auf dem Bau- bzw. Betriebshof ausübt. Der Bürgermeister trägt trotz allem die Gesamtverantwortung und ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren.
Die Mitarbeiter auf kommunalen Bau- und Betriebshöfen müssen täglich eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen, die sehr unterschiedliche handwerkliche Voraussetzungen erfordern.
Die Tätigkeiten lassen sich im Wesentlichen in folgende Bereiche unterteilen:
- Allg. Werkstattarbeiten (z.B. Umgang mit Gefahrenstoffe)
- Allg. Grünpflegearbeiten (z.B. Umgang mit Hochentaster)
- Allg. Straßenunterhaltung (z.B. Warnkleidung)
- Allg. Bauunterhaltung (Maschinen und Geräte)
- Allg. Winterdienst (Streuer, Sole)
Themenübersicht / Ausbildungsinhalte:
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Wir übernehmen die gesamte Unterweisung der o. g. Punkte einschließlich der Dokumentation. Der Schulungsinhalt wird immer auf die Wünsche und Erfordernisse der Auftraggeber angepasst.
Zielgruppe:
Tiefbauämter, Leiterinnen und Leiter von Bauhöfen/Baubetriebshöfen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Geschäftsführer/in Kommunen