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Haftung und Verantwortung bei der Sicherung
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Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.1.2005 (7 U 161/03) stellt eine erheblich verschärfte Rechtslage insbesondere für Kommunen dar.

So sind bei Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum nicht nur die ausführenden Unternehmen, sondern auch die Kommunen aufgrund ihrer Eigenschaft als Straßenbaulastträger in vollem Umfang verkehrssicherungspflichtig.

Das Gericht ist der Auffassung, dass Kommunen generell für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrsraums verantwortlich sind.

Die Konsequenz aus diesem Urteil ist, dass Straßenbaubehörden/Bauhöfe alle Baustellen auf ihren Verkehrswegen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr überwachen müssen - also nicht nur ihre eigenen bzw. diejenigen ihrer Auftragnehmer. Im Bereich Haftung/Verantwortung kommen damit erhebliche Belastungen auf die Kommunen zu.

So können sich Straßenbauverwaltungen im Falle eines Baustellenunfalls nicht auf das Verweisungsprivileg aus § 839 BGB berufen ("Haftung bei Amtspflichtverletzung"), noch darauf, ob ergriffene Absperrmaßnahmen den Vorgaben der RSA entsprechen. Sie können sich auch nicht damit entlasten, dass sach- und fachkundige Firmen eingeschaltet wurden.

 


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